TGS Lautenbergschule Suhl                                20.03.2012/ überarbeitet 22.07.2024

 

Hausordnung

Die Einhaltung von wichtigen Grundregeln erleichtert das tägliche Miteinander und ermöglicht das Funktionieren unserer Schulgemeinschaft. Diese Regeln gelten verbindlich und ermöglichen es uns allen, uns hier wohl und gut aufgehoben zu fühlen.

 

 

1.   Verhaltensgrundsätze

 

  • Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Hilfsbereitschaft sind uns wichtig.
  • Wir sind verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im ganzen Schulbereich, für den sorgsamen Umgang mit den Einrichtungen sowie den Lehr- und Unterrichtsmaterialien.
  • Als umweltorientierte Schule achten wir auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Umwelt und Natur (Mülltrennung, Einsparung von Energie und Wasser, Pflege der Außenanlagen, Müllvermeidung und -beseitigung u.a.).
  • Rauchen/Alkohol/Drogen sowie der Besitz von gefährdenden Gegenständen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten (§ 47 Absatz 2 Thür. Schulgesetz). Das Jugendschutzgesetz ist verbindlich. Missbrauch hat strafrechtliche Konsequenzen.
  • Unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt.
  • Wir lösen Konflikte im Gespräch miteinander und behandeln das Eigentum anderer rücksichtsvoll.
  • Wir sind pünktlich und stets auf den Unterricht vorbereitet.

 

2.   Festlegungen zu Ordnung und Sicherheit

 

  • Schulfremde Personen melden sich immer zuerst im Sekretariat
  • Im Krankheitsfall in der Schule bis zu Beginn der 1. Stunde im Sekretariat melden.
  • Bei Erkrankungen oder Unfällen in der Schule erfolgt die Abmeldung und Elterninformation immer im Sekretariat.
  • Im Schulgelände bewegen wir uns ruhig und diszipliniert.
  • Ausgehängte Raumordnungen werden beachtet. Störende Gegenstände sind nicht erlaubt. Das Trinken im Unterricht ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
  • Grundsätzlich ist JEDER für das Sauberhalten seines Platzes verantwortlich. Jeder Fachraum ist ordentlich zu verlassen. Schäden und Verschmutzungen sind sofort zu melden.
  • Die Bänke und Stühle in den Klassenräumen sind in regelmäßigen Abständen von der verantwortlichen Klasse zu säubern. Verantwortliche: Klassenleiter
  • Vor dem Verlassen der Unterrichtsräume wird die Tafel gewischt und nach der letzten Stunde in einem Raum werden die Fenster geschlossen und die Stühle hoch gestellt.
  • Das Bedienen sämtlicher technischer Geräte ist nur nach Aufforderung durch den Lehrer gestattet. Alle Einrichtungsgegenstände und Geräte sind so zu nutzen, dass keine Beschädigungen auftreten können. Im Bedarfsfall sind diese unverzüglich einem Lehrer oder im Sekretariat zu melden.

 

3.    Mediennutzung – IPad und Co

 

  • Mobiltelefone sind mit dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in den Taschen zu lassen.
  • IPads sind aufgeladen mitzubringen und dienen ausschließlich Unterrichtszwecken. Sie werden erst nach Aufforderung des Lehrers ausgepackt.
  • Der Fachlehrer bestimmt den zeitlichen und inhaltlichen Einsatz sowie Ausnahmen. Im Falle der Nichtbeachtung ist der Lehrer berechtigt, das Gerät bis zum Stundenende auf dem Lehrertisch aufzubewahren.

 

4.    Festlegungen zur Organisation des Schulalltags

 

  • Die Schüler sind möglichst bis 7.35 Uhr an ihrem Sitzplatz und bereiten sich auf den Unterricht vor. (nur vereinzelte Ausnahmen bei Buskindern)

1.     Stunde

7:45

-

8:30

Uhr

 

2.     Stunde

8:35

-

9:20

Uhr

 

Frühstückspause

3.     Stunde

9:35

-

10:20

Uhr

 

4.     Stunde

10:25

-

11:10

Uhr

 

Hofpause

5.     Stunde

11:35

-

12:20

Uhr

 

6.     Stunde

12:25

-

13:10

Uhr

 

Mittagspause

7./8. Stunde

13:30

-

15:00

Uhr

 

 

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist für die Schüler (Klassen 7-10) vor dem Ende ihres Vormittagsunterrichts nur mit Genehmigung durch einen Lehrer und vorliegender schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern gestattet.

 

Pausen

 

  • In den kleinen Pausen erfolgt der Wechsel in die Unterrichtsräume lt. Stundenplan und die Vorbereitung auf den Unterricht. Die Frühstückspausen werden im Raum in Ruhe am Platz verbracht.
  • In den Hofpausen müssen die Räume stets abgeschlossen sein. Sportumkleiden werden stets verschlossen.
  • In der Hofpause halten sich alle Schüler, die nicht am Mittagessen teilnehmen, auf dem Schulhof auf.
  • Der Schulhof der Gemeinschaftsschule endet am Drehkreuz und vor den begrünten Randbereichen. Das Biotop wird ebenfalls nicht betreten. Zur Gefahrenzone des Feuchtbiotops sind die SuS belehrt und dürfen diesen Bereich nur im Fachunterricht mit den Lehrern aufsuchen.
  • Bei Regen und schlechtem Wetter befinden sich Lehrer und Schüler in der Hofpause in ihren jeweiligen Unterrichtsräumen.

 

Mittagessen

 

  • Alle Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, verhalten sich ruhig und diszipliniert im Speiseraum. Die Anweisungen des aufsichtführenden Lehrers sind zu befolgen.
  • Nach dem Essen sind die Tische abzuwischen und die Stühle ordentlich an die Tische zu stellen.

 

G. Lenz

 

Vorsitzende der Schulkonferenz